Behindertenschießen - Willkommen beim Schützen-Club-Spandau e.V. 1970

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Schießsport für Menschen mit Behinderung
 
Behindertensport?
Viele Personen verbinden dieses Thema nur mit Menschen im Rollstuhl oder den Paralympics.
Das ist sicherlich auch richtig. Aber eben nur teilweise. Es gibt leider viel mehr Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen, als man glaubt.
Nun aber keine Angst. Diese Seite soll hauptsächlich von den Möglichkeiten und Aktivitäten von Sportschützen mit körperlichen Einschränkungen geprägt sein.

Ich wende mich hier nicht nur an die Rollstuhlfahrer. Jeder, ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20%, kann von den schießsportlichen Möglichkeiten profitieren.

Der Behindertensport ist bei den Sportschützen ein besonders vernachlässigter Bereich. Meist wird er so behandelt, als ob es ihn überhaupt nicht gäbe. Fehlende Informationen sind hier oft die Ursache.Eine Behinderung liegt aber nicht erst vor, wenn sie wie bei einem Rollstuhlfahrer sichtbar ist. Viele Beeinträchtigungen sind nicht offensichtlich, zählen aber zu den Behinderungen. Liegt eine relevante Einschränkung vor, entscheidet das zuständige Versorgungsamt dies z. B. mit einer 70, 50, oder einer 20%igen Bestätigung eines bestehenden Grades der Behinderung (GdB).


Mit dem Sportjahr 2015 (voraussichtlich aber erst 2020) beginnt für die Sportler mit körperlichen Einschränkungen eine neue Zeitrechnung.
Der Deutsche Schützenbund schließt die Schützen mit körperlichen Einschränkungen jetzt tiefer in sein Herz. Die Umarmung wird inniger. In der Vergangenheit hatte der Deutsche Schützenbund (DSB) nur die Disziplinen Luftgewehr, Zimmerstutzen und KK 100 Meter mit und ohne Federbock bzw. Hocker im Programm. Alle weiteren Disziplinen bot der Deutsche Behindertensportverband (DBS) für seine Mitglieder an. Nach vielen Gesprächen und Vereinbarungen wurden ab dem Sportjahr 2015 nun die Wettbewerbe des DBS in den Wettkampfkatalog der Sportordnung des DSB und seiner Landesverbände übernommen.

Was aber bedeutet diese Änderung für den Sportler an der Basis?
Zunächst fällt auf, dass nun für alle körperbehinderten Sportler im DSB das Wettkampfangebot erweitert wurde. Neben den, in der unten folgenden Tabelle beschriebenen Wettbewerben, können nun alle körperbehinderten Sportler auch an den Wettbewerben der Nichtbehinderten teilnehmen, wenn sie dies ohne Hilfsmittel bzw. mit dem Eintrag „SH1" schießen können.

In der Tabelle unten sind die klassischen Wettbewerbe aufgeführt, die für Sportler mit Behinderung ab dem Sportjahr 2015 ab den Kreismeisterschaften ausgeschrieben werden. Die Teilnahme und Weitergabe der Daten erfolgt über die jeweiligen Sportstellen, wie auch bei allen anderen Wettbewerben des DSB. Wenn man die Tabelle betrachtet, erkennt man die bereits bekannten Disziplinnummern und ebenso die Klassennummern.

Auffällig ist, dass in verschiedenen Wettbewerben ein „W“ eingetragen ist. In diesen Wettbewerben können sich die körperbehinderten Sportler entscheiden, ob sie in ihrer Klasse oder aber im Wettbewerb der „nichtbehinderten" Klassen schießen möchten.
Dazu muss sich allerdings der betreffende Sportler zum Beginn des Sportjahres entscheiden. Die Entscheidung ist disziplingebunden, d. h., er kann z. B. im Wettbewerb 2.10 in den Nichtbehinderten Gruppen starten, während er im Wettbewerb 2.40 in den Behinderten-Gruppen startet. Um diese Entscheidung zu dokumentieren, muss der Sportler eine schriftliche Erklärung abgeben.

Kurze Zusammenfassung:

Klassifizierung und Klassenübersicht

Grundsätzlich muss ein Athlet eine bescheinigte körperliche Behinderung aufweisen, um in der Abteilung Sportschießen des deutschen Behindertensportverbands (DBS) schießen zu können.   
AB-Klasse : In dieser Klasse ist der Gebrauch von jeglichen erlaubten Hilfsmitteln zulässig, womit der Sportler seinen Sport möglichst unterstützt ausführen kann.  
SH-Klassen : Um dem leistungsorientierten Sportler die Möglichkeit zu geben, im direkten Vergleich mit ähnlich betroffenen Sportlern zu schießen, ist die Differenzierung des individuellen Sportlers in sogenannte Startklassen (SH-Klassen) nötig. Dazu ist eine Klassifizierung nötig, um zunächst das Mindestmaß an Behinderung festzustellen und daraufhin die gerechte Klasse für den Sportler zu ermitteln:

• SH1 : Schützen mit voll funktionsfähigen Armen (Pistole= Schussarm, Gewehr= Schuss- und Stützarm)
• SH2 : Schützen mit Funktionseinschränkung einer oder beider Arme (gilt nur für Gewehrschützen)

• A : gute Rumpfkontrolle= keine Rückenlehne während des Schusses erlaubt
• B : abgeschwächte Rumpfkontrolle= niedrige Rückenlehne erlaubt
• C : schlechte Rumpfkontrolle= hohe Rückenlehne erlaubt

• a : eingeschränkte Kraft- und Koordination der Schiessfunktion= weiche Feder
• b : schlechte Kraft- und Koordination der Schiessfunktion= harte Feder

Pistole:
• SH1A
• SH1B
• SH1C

Gewehr:
• SH1Aa, SH1Ab
• SH1Ba, SH1Bb
• SH1Ca, SH1Cb
• SH2Aa, SH2Ab
• SH2Ba, SH2Bb
• SH2Ca, SH2Cb

Die Kompletten Disziplinen können der Tabelle unten entnommen werden. Die Kleinbuchstaben geben zusätzlich die Art der Feder des Federbocks an, der benötigt wird.

Nationale Klassifizierung : Die Klassifizierung des Sportlers auf nationaler Ebene wird durch nationale Klassifizierer durchgeführt, welche aus einem Team aus Ärzten und Physiotherapeuten bestehen. Durch die Klassifizierung wird der Sportler in eine Schadensklasse eingeteilt. Je nach Grad und Ausmaß der Behinderung wird der Gebrauch von reglementierten Hilfsmitteln je Klasse gestattet um den Sportler zu unterstützen, ohne ihn zu bevor- oder zu benachteiligen. Somit ist die Klassifizierung unbedingt notwendig, um, unter Berücksichtigung der individuellen Beeinträchtigung des Sportlers, einen fairen und gerechten Wettkampf im Vergleich mit ähnlich beeinträchtigten Sportlern stattfinden zu lassen.

Wettbewerb
Nr.
SH2/AB2 m/w
mit Hilfsmittel
SH1/AB1 m
ohne Hilfsmittel
SH1/AB1 w
ohne Hilfsmittel
SH3 m/w
mit Hilfsmittel
SH3 m/w
ohne Hilfsmittel
Klasse

90
92
93
94
96
10m LG
1.10
E
E/W
E/W
E
E
10m LG liegend
1.18
E
E
bei 92
-
-
15m ZiStu
1.30
E
E/W
bei 92/W
-
-
100m KK-Gewehr
1.35
E
E/W
bei 92/W
E/W
-
50m KK-Gewehr 3x20
1.40
-
-
E/W
-
-
50m KK-Gewehr 3x40
1.60
-
E/W
-
-
-
50m KK liegend
1.80
E
E/W
bei 92/W
-
-
10m LP
2.10
-
E/W
E/W
-
-
10m Mehrschüssige LP (Klappscheibe)
2.16
-
E/W
bei 92/W
-
-
10m Mehrschüssige LP (Standardpistole)
2.17
-
-
bei 92
-
-
50m Pistole
2.20
-
E/W
bei 92/W
-
-
25m Pistole
2.40
-
E/W
bei 92/W
-
-
E = Einzelwettbewerb
W = hier Wahlmöglichkeit zwischen Behinderten- und Nichtbehindertenwettbewerben




Auszug aus Teil 10 der Sportordnung des DSB:

Behinderung Allgemein:
 
1. SH1 und AB1 sind Schützen die die Waffe im Anschlag frei halten können.
2. SH2 und AB2 sind Schützen die eine Auflagehilfe (Federbock/ Schlinge ) brauchen.
3. SH3 sind stark Sehbehinderte/Blinde die die Waffe im Anschlag frei halten können.
4. AB3 sind stark Sehbehinderte/Blinde die eine Auflagehilfe (Federbock) brauchen.

Genehmigung der Hilfsmittel
 
Körperbehinderte, die beim Schießen Hilfsmittel benutzen wollen, stellen über ihren Verein beim zuständigen Kreis einen Antrag mit hinreichender Begründung unter Beifügung der Beweisunterlagen. Der Kreis reicht den Antrag an den Landesverband. Der reicht es an seinem vom DBS anerkannten Klassifizierer/Klassifzierungsarzt weiter. Dieser legt die notwendigen Hilfsmittel fest. Der Landesverband bescheinigt dies im Wettkampfpass des Schützen. Ab der Landesmeisterschaft ist die Klassifizierung des Deutschen Behindertensportverbandes zwingend vorgeschrieben.

Klasse SH1A
Klasse SH1A sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die stehen können mit normaler Oberkörperfunktion. Eine Rückenlehne am Schießstuhl ist nicht erlaubt. Diese Teilnehmer können wählen, ob sie „stehend“ am Wettkampf teilnehmen möchten. Ist dies der Fall, müssen sie ohne jegliche künstliche Stütze frei stehen können, ausgenommen ärztlicher bescheinigter normaler Prothesen/Orthesen

Klasse AB1
Klasse AB1 sind Wettkampfteilnehmer die mindestens 20% Behinderung haben die stehen können, mit normaler Oberkörperfunktion. Diese Teilnehmer können wählen, ob sie „sitzend“ am Wettkampf teilnehmen möchten. Eine Rückenlehne am Schießstuhl ist nicht erlaubt.

Klasse SH1B
Klasse SH1B, sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die keine funktionsfähigen oder schwerwiegende Probleme in den unteren Gliedmaßen haben jedoch mit guter Beckenkontrolle (funkt. Abdominale/spinalen Extensoren, m.quadratus lumborum). Eine niedrige Rückenlehne ist am Schießstuhl erlaubt.

Klasse SH1C
Klasse SH1C, sind sitzende Wettkampfteilnehmer mit keinen funktionsfähigen oder schwerwiegenden Problemen in den unteren Gliedmaßen und keine oder nur geringe Rumpffunktion haben. Eine hohe Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt.
Alle Wettkampfteilnehmer der Klasse SH1 starten in der gleichen Klasse. Die Unterklassen sind nur zur Definition der Höhe der Rückenlehne entsprechend ihrer Klassifikation.
 
Klasse SH2A
Klasse SH2A sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die nicht funktionierende obere Gliedmaßen oder ernsthafte Probleme mit beiden oberen Gliedmaßen haben, jedoch mit normalen Rumpffunktionen. Diese Teilnehmer können wählen, ob sie „stehend“ am Wettkampf teilnehmen möchten. Eine Rückenlehne am Schießstuhl zum Anlehnen während des Schießens ist nicht erlaubt.

Klasse AB2
Klasse AB2 sind Wettkampfteilnehmer die mindestens 20% Behinderung haben. Diese Teilnehmer können wählen, ob sie „stehend oder sitzend“ am Wettkampf teilnehmen möchten. Eine niedrige Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt.

Klasse SH2B
Klasse SH2B, sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die zusätzlich keine Funktion in den unteren oder ernsthafte Probleme in den unteren Gliedmaßen haben jedoch mit guter Beckenfunktion. Eine niedrige Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt.

Klasse SH2C
Klasse SH2C, sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die zusätzlich keine Funktion in den unteren Gliedmaßen und ernsthafte Probleme in den unteren Gliedmaßen haben und mit einer geringen/schwachen Rumpffunktion. Eine hohe Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt. Anmerkung: Die Höhe der Rückenlehne geht bis max. 10 cm unterhalb die Achselhöhle. Alle Teilnehmer der Klasse SH2 starten in der gleichen Klasse; die Unterklassen sind nur zur Definition der Höhe der Rückenlehne.

SH3/AB3
Blinde/Sehbehinderte

Wechsel der Wettkampfklasse SH1
Alle Schützen müssen sich zu Beginn des Wettkampfjahres für jene Disziplinen, welche im Nichtbehinderten- wie auch im Behindertenbereich ausgeschrieben sind, entscheiden, in welchen Bereich sie mitschießen möchten. Ein Doppelstart ist nicht möglich.

Wie komme ich an eine Klassifizierung?
Viele der körperbehinderten Sportler werden derzeit noch nicht in Besitz einer Klassifizierung nach dem Klassifizierungssystem des paralympischen Sportes sein. Eventuell liegen aber Einträge an Hilfsmitteln durch die Landesverbände vor. Die Sportordnung Teil 10 schreibt dazu, dass die Teilnahme an Wettbewerben ab der Landesebene nur mit der paralympischen Klassifizierung möglich ist.

Um aber einen reibungslosen Ablauf und Übergang zu gewährleisten, wird bei den Landes- und Bundesmeisterschaften eine dreijährige Übergangsfrist, also bis einschließlich dem Sportjahr 2017(aktuell 2019) eingeräumt. Diesen Zeitraum müssen die Sportler nützen, um einen Eintrag der paralympischen Klassifizierung zu bekommen. Ab 2017 stehen voraussichtlich im Land Brandenburg mehrere Klassifizierer, die für den Deutschen Schützenbund tätig sind, zur Verfügung. Näheres folgt...
 


 
Quelle:
Bayerische Schützenzeitung 07/2014, Sportordnug des Deutschen Schützenbundes



Dadurch dass der 1. Blindenschützenverein seinen Betrieb zum 31.12.2006 eingestellt hat, bieten wir allen Interessierten Menschen mit körperlichen Einschränkungen auch weiterhin die Möglichkeit auf unserem Schießstand (auch unter Fachkundiger Anleitung) zu schießen.

Der Schießstand ist mit dem Rollstuhl erreich- und befahrbar. Ein Behinderten-WC ist vorhanden.


Wir halten auch immer einige Luftdruck- bzw. CO2-Waffen zur Verfügung, die beim Training und im Wettkampf eingesetzt werden können.

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